Adesso SE baut Verhaltensscanner für die Polizei

— ein Artikel bei netzpolitik.org —

Der Anbieter, der Berlin mit KI-gestützter Videoüberwachung aufrüsten wird, heißt Adesso SE. Das gab die Polizei Berlin gegenüber netzpolitik.org bekannt. Adesso SE ist eine international agierende IT-Holding mit Hauptsitz in Dortmund. In den deutschen Städten, in denen die Polizei bereits Verhaltensscanner betreibt, in Mannheim und Hamburg, hat sie das Fraunhofer IOSB entwickelt. Das ist ein Teil der Fraunhofer-Gesellschaft, eines gemeinnützigen Vereins.

Mit Adesso SE baut nun erstmals ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur für den Produktivbetrieb in den öffentlichen Raum. Laut des Ende 2025 verabschiedeten Berliner Polizeigesetzes darf auch kommerzielle Überwachungstechnologie mit den personenbezogenen Daten von Berliner*innen trainiert werden.

Schon am 1. Juni berichtete Oliver Türpe von der Berliner Polizei im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass der Zuschlag für die Errichtung von Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin an die Adesso SE ging. Laut Ausschreibung stehen dafür vier Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber netzpolitik.org wollte die Polizei den Hersteller zunächst nicht nennen, bestätigte auf Nachfrage den Zuschlag für Adesso SE nun aber doch.

Adesso fungiert als Generalunternehmer

Adesso SE darf zur Erfüllung des Auftrages auch Hard- und Software anderer Hersteller einkaufen, so lange diese in Europa ansässig sind. Das Unternehmen hat dieses Jahr seinen Firmenhauptsitz in Dortmund mit einer KI-gestützten Überwachungslösung ausgerüstet. Dabei arbeitet Adesso SE mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammen, an dem Adesso SE Anteile hält.

Die Videoüberwachung am Firmensitz beschreibt das Unternehmen so: „Die integrierte KI analysiert die Videodaten in Echtzeit, erkennt Bewegungsmuster automatisch und erstellt fortlaufend ein vollständiges Lagebild […] Erkennt die KI im Livestream Auffälligkeiten entlang der vorab definierten Regeln, informiert sie das Sicherheitspersonal.“ Das klingt ziemlich genau wie das, was Berlin will.

Das ausführende Video-KI-Unternehmen Staige hat sich unter anderem auf Sicherheitslösungen für Nahverkehr und öffentlichen Raum spezialisiert. Über 1.400 dieser Systeme habe man bereits installiert. Die Software detektiert beispielsweise Schläge, Tritte und andere Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten – so wie es in Berlin gefordert ist. Sie kann aber angeblich auch Menschenströme tracken und Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen.

Adesso SE, die Holding hinter Staige, ist für einen beeindruckenden Sicherheitsvorfall bekannt. Von Mitte 2022 bis Anfang 2023 waren Angreifer*innen im IT-System des Unternehmens unterwegs. Sie installierten manipulierte Komponenten und hatten so weitreichenden Zugriff.

Quelle: Martin Schwarzbeck für netzpolitik.org – https://netzpolitik.org/2026/videoueberwachung-in-berlin-adesso-se-baut-verhaltensscanner-fuer-die-polizei/

Widerstand gegen Kameras – Mit Kaugummis, Laserpointern und Brecheisen

— ein Artikel bei netzpolitik.org —

Menschen wehren sich nicht nur mit Petitionen und Demos gegen den Ausbau des Überwachungsapparats, sondern auch ganz handfest. Wir zeigen die Geschichte des Widerstands gegen Videoüberwachung sowie die Rechtslage, wenn Kameras das Licht ausgeht. Und wir haben mit einem Menschen gesprochen, der für seine Attacken vor Gericht stand.

Baumbart hat fünf Mal zugeschlagen. Die Waffen, die er nutzte, waren Kaugummis. Fünf Stück. Airwaves Menthol und Eukalyptus, gut durchgekaut. Den ersten platzierte er am 16. April 2024 gegen 23 Uhr 34 auf der Kuppel einer Domkamera im Erfurter Hauptbahnhof. „Es war einfach eine kindische Idee. Ich war am Kaugummikauen und da mein Arm sehr lang ist … dann hab ich einfach Zack das abgeklebt. Ich wollte wissen, was dann passiert“, sagt Baumbart, der eigentlich anders heißt, aber hier so genannt werden möchte, um seine Identität zu schützen.

Als nichts passiert, klebt er acht Monate später den nächsten Kaugummi auf eine andere Kamera. Und zwei Wochen darauf den nächsten, zehn Tage darauf den nächsten, am Tag darauf den nächsten. Insgesamt fünf Mal wurde eine Kamera von ihm mit Kaugummi beklebt. „Die hingen da oft tagelang“, erinnert er sich.

Etwa ein Jahr ist das her, es hatte Baumbart einfach gereicht. Er fährt viel Bahn und ist deshalb immer wieder im Bahnhof unterwegs. Die Kameras dort sind ihm schon oft negativ aufgefallen. „Das ist nicht gut, dass immer mehr davon installiert werden“, sagt er, und dass er sich dabei auch um die freiheitliche Gesellschaft und um die Demokratie sorge.

Die Zahl der Kameras wächst, die KI-Analyse der Aufnahmen – mittels Verhaltensscanner oder Echtzeit-Gesichtserkennung – steht vor der Einführung als Standard-Feature. Viele sorgen sich, was solche Tools in den Händen autoritärer Kräfte anrichten können. Einige Initiativen stellen sich politisch gegen Videoüberwachung und die KI-Analyse der Aufnahmen, beispielsweise in Köln, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, zudem gibt es eine bundesweite Vernetzung.

Und auch mit der direkten Aktion befindet sich Baumbart in vielfacher Gesellschaft. Der physische Widerstand gegen Videoüberwachung ist ein internationales Phänomen. Dieser Artikel zeigt, zu welchen Mitteln soziale Bewegungen in der Vergangenheit gegriffen haben und und wo hierzulande der juristische Unterschied zwischen Sprengen und Verhüllen liegt.

Lasso, Stange, Feuerlöscher

Die ältesten uns vorliegenden Zeugnisse handfester Attacken auf Überwachungs-Kameras stammen aus Griechenland. Dort wurde, oft im Rahmen von Demonstrationen, eine Kombination aus einem sehr langen Stab und einer Seilschlinge benutzt, um Kameras mit menschlicher Zugkraft von ihrem Mast zu holen. Videos davon stammen von 2004, 2005, 2007 und 2008. Von 2013 ist ein Video, das zeigt, wie Menschen in Berlin Kameras zerstören. Ihre Werkzeuge: eine Art Lasso, eine lange Stange, ein farbgefüllter Feuerlöscher und ein Nothammer.

Protestierende in Hongkong haben 2019 mehrere Kameramasten gefällt, Regenschirme direkt vor Kameras gehängt und Laserpointer gegen Kameras eingesetzt, um automatisierte Gesichtserkennung zu erschweren. Die Lichtstrahlen können Kameras sogar zerstören, indem sie den Sensorchip überfordern, je nachdem aus welchem Abstand und Winkel sowie mit welcher Leistung und Dauer der Strahl einwirkt.

In Folge der Proteste wurden zahlreiche Menschen wegen des Besitzes von Laserpointern festgenommen. Es hieß, die seien als Waffe einsetzbar.

Trennschleifer, Brecheisen, Fiat Punto

Von April 2020 bis Mai 2021 zählt eine Publikation aus dem anarchistischen Spektrum 62 Angriffe auf Überwachungskameras, in deren Rahmen zahlreiche Kameras zerstört wurden. Die meisten der Attacken wurden in Frankreich registriert. Der Publikation nach wurden zu dieser Zeit Kameras mit Feuerwerk attackiert, mit Seilen, Steinen, Trennschleifern, Brecheisen und Hämmern, einem Schleifgerät, einer Bügelsäge, einer Kreissäge, einer Kettensäge, einer Luftdruckwaffe, einem Gewehr, einem Fiat Punto, einem Vorderkipper, einem Einkaufswagen voll brennender Textilien und mehrfach mit brennenden Kraftfahrzeugen.

Die Kameras seien angezündet, mit Farbe bedeckt, zerschlagen, abgesägt und mit Verkehrshütchen verdeckt worden. Angriffe hätten sich auch gegen Masten, Verkabelung und Hersteller der Kameras gerichtet. Aktivist*innen aus Toulouse haben sich beispielsweise auf Verkabelung spezialisiert.

Aktuell gibt es in den USA viele Menschen die Kameras von Flock zerstören, mit zum Beispiel Vorschlaghammer oder Feststellzange. Die Flock-Kameras können Nummernschilder auslesen und werden zum Aufbau eines Überwachungsnetzwerks genutzt.

Videos von gekauten Kaugummis

Nicht lange, nachdem er den letzten der fünf Kaugummis auf eine Kamera im Erfurter Hauptbahnhof geklebt hat, fährt Baumbart mit der Bahn dorthin. Er sagt, ein Polizist habe sein Abteil betreten, ihn mit Namen angesprochen und aufgefordert, sich auszuweisen. Inzwischen hat er Post bekommen. Einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen wegen Störung einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage. 2.000 Euro soll er zahlen.

Die Staatsanwaltschaft schreibt, sie habe Aufnahmen von ihm während der Tat.

Die Kameras, die Baumbart attackierte, waren Domkameras, umhüllt mit Kuppeln aus Kunststoff. Die Kameras darunter sind frei beweglich. Baumbart hat mit den Kaugummis nicht die Linsen der Geräte beklebt, sondern nur einen kleinen Bereich ihrer Schutzhüllen. „Hierdurch war die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Kamera zumindest gemindert, eine vollständige Videoüberwachung nicht mehr möglich“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Baumbart wehrt sich

Baumbart sieht seine Verantwortung. Er sagt, er wolle nie wieder eine Kamera mit Kaugummi bekleben und für das, was er getan hat, geradestehen. Gerne würde er zum Beispiel Sozialstunden ableisten. Aber nicht: 2.000 Euro an den Staat zahlen. Ihm fehlt der Sinn darin, der pädagogische Moment. Er beschließt, sich gegen die Forderung zu wehren, nimmt sich eine Anwältin und zieht vor Gericht. Wie sein Kampf ausgeht, steht ganz am Schluss dieses Textes. Die Bandbreite der potenziellen Strafmaße ist jedenfalls enorm, das zeigt eine Strafgesetzbuch- und Urteils-Lesung mit David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Störung öffentlicher Anlagen ist strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Haft. Alternativ hätte die Staatsanwaltschaft Baumbart auch wegen Sachbeschädigung anklagen können. Dafür drohen maximal zwei Jahre Haft. Deutsche Richter*innen urteilen auch bei temporären Einschränkungen von Kameras nach dem Sachbeschädigungs-Paragrafen. Eine Geschwindigkeitsüberwachungs-Anlage mit Reflektoren blenden: Sachbeschädigung, so das OLG München. Beschmieren eines Blitzers mit Senf: Sachbeschädigung, so das OLG Stuttgart.

„Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“

Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung, die vom Strafmaß mit drei Jahren zwischen der einfachen Sachbeschädigung und der Störung öffentlicher Anlagen liegt, ist hier nicht anwendbar. Dafür müsste jedermensch einen unmittelbaren Nutzen aus dem beschädigten Gegenstand ziehen können – wie bei einer Parkbank etwa. Eine Strafe wegen Zerstörung von Bauwerken mit bis zu fünf Jahren Haft ist denkbar, so Werdermann, wenn mensch einen ganzen Kameramast umlegt.

Die gleiche Höchststrafe gibt es auch für „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“. Die Kamera könne dabei als Arbeitsmittel der Polizei gelten. Der Paragraf zieht allerdings nur, wenn der Wert des zerstörten Gegenstandes mindestens 1.500 Euro beträgt. Wenn Feuer im Spiel ist, steht der Vorwurf der Brandstiftung im Raum. Nicht unter ein Jahr Haft, bis zu 10 Jahre. In minderschweren Fällen drohen ein halbes Jahr bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Verurteilung nach dem Brandstiftungsparagrafen muss das Feuer allerdings „gemeingefährlich“ sein. Das gälte bei Kameras an einem Wohnhaus, an einem freistehenden Mast eher nicht.

Freiheitsstrafen von ebenfalls nicht unter einem Jahr drohen bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Auch die ist allerdings nur dann justiziabel, wenn dabei Personen oder Gegenstände im Wert von über 1.500 Euro gefährdet werden. Parallel sind auch immer noch zivilrechtliche Ansprüche denkbar, wenn ein Mensch fremdes Eigentum beschädigt.

Tuch, Plakat, Luftballons

Auf der anderen Seite könnten Personen straffrei davonkommen, wenn sie die temporäre Funktionseinschränkung noch sanfter angingen als Baumbart mit seinen Kaugummis. Ein Tuch über die Kamera werfen, sich mit einem großen Plakat oder einem Strauß Luftballons direkt davorstellen, „da fehlt vermutlich die zur Verurteilung nötige Einwirkung auf die Sachsubstanz“, sagt Werdermann.

Auch in Baumbarts Fall steht die Anklage auf wackeligen Füßen. Laut Werdermann kann eine Störung von Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit dienen, gar nicht vorliegen, weil die Deutsche Bahn ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Das betreibe seine Kameras im Rahmen des Hausrechts, nicht auf Basis der Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit.

Der zuständige Richter hat Baumbarts Verfahren nach der mündlichen Verhandlung eingestellt. Bedingung: Baumbart muss 900 Euro zahlen statt 2.000. Und nicht an den Staat, sondern an einen Verein, der benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, mit Gratis-Urlauben beispielsweise. Diese Strafe nimmt Baumbart gerne an.

Quelle: Martin Schwarzbeck für netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2026/mit-kaugummis-laserpointern-und-brecheisen/

(Greece) AI camera smashed up! by Anarchists of Acharnon area in Athens

Video: https://athens.indymedia.org/media/upload/2026/05/27/signal-2026-05-27-01-44-52-682.mp4

Yesterday morning (25/5) we noticed that an AI camera was being installed outside the local high school.

So it was decided the very next evening, as soon as the installation was finished (it had not yet been connected to the power supply), to take to the road.

So the smashing and a fast spraying were carried out along with sticking stickers on the subject of AI and the suppression of cameras in general. In an area that for years had not had any state cameras monitoring us anywhere and the existing private ones were located in very indifferent places without affecting us, we thought it was better to leave things as they had been.

The process, as seen in the video, was simple and very short, so we call on other groups and individuals from all neighbourhoods to resist the spread of AI and surveillance devices.

IF YOU DON’T HAVE ANYTHING TO HIDE FROM THE STATE AND BUSINESSES, YOU’RE ALREADY DEAD

STOP CONTROL

anarchists

source  Translated by Act for freedom now!

found on: https://actforfree.noblogs.org/2026/05/31/greece-ai-camera-smashed-up-by-anarchists-of-acharnon-area-in-athens/

Das Berliner ASOG, eine Hommage an die Stasi

Im Wettstreit des Kalten Krieges um die Legitimation der eigenen Bevölkerung zu erlangen, war eines der wichtigsten Argumente der West-BRD, die Freiheit des Bürgers (damals noch nicht gegendert). Im Gegensatz zur DDR, so das Narrativ von 1949 bis 1990, würden die Westdeutschen nicht von ihrem Staat bespitzelt und überwacht, weil dieser demokratisch sei. Entsprechend oft tönte es aus den Mündern von Politiker*innen und Journalist*innen, die Stasi der DDR sei besonders verwerflich, weil sie ihre Bevölkerung offen und verdeckt überwache, technisch und durch inoffizielle Mitarbeiter. Die DDR solle sich gefälligst wegmachen mit ihrem Unrechtsstaat. Noch Jahre nachdem Egon Krenz und Konsorten diesem Wunsch nachgekommen sind, schreibt Peter Wensierski 2014 einen Artikel für den Spiegel unter dem Titel „Geheimes Staatsfernsehen Video-Spitzel am Alexanderplatz“



Ein Auszug davon: „Die erste flächendeckende Videoüberwachung in Deutschland wurde in Ost-Berlin und Leipzig aufgebaut. Die wenigen erhaltenen Aufnahmen zeigen eine beklemmende Atmosphäre – aber auch den Mut von Demonstranten im Herbst 1989.
Eine meiner Stasiakten ist wegen einer besonderen Schandtat eröffnet worden, die ich als 19-jähriger Schüler zu Besuch in Ost-Berlin beging. Am Ende eines Fußgängertunnels pappte ich im Vorbeigehen auf die Glasscheibe einer Überwachungskamera einen Anti-AKW-Aufkleber. Spontan und unbedacht, aber nichts passierte. Über ein Jahrzehnt später erfuhr ich in der Stasi-Akte den Grund: Die unsichtbaren Überwacher hinter der Kamera konnten zwar nichts mehr auf ihrem Monitor erkennen, aber sie trauten sich nicht aus ihrem Beobachtungsraum heraus. Die beiden Offiziere hätten mich gern auf frischer Tat gestellt, doch sie mochten sich in ihrem Versteck hinter der Kamera “nicht dekonspirieren”, wie sie frustriert in der Akte niederschrieben.
An die meisten Kameras in Ost-Berlin kam man nicht so einfach heran. Sie waren an den Dachkanten von Gebäuden montiert oder starrten von eigens errichteten, hohen Masten herab. Ihre dicken Objektive schwenkten und zoomten unaufhörlich und wollten den Eindruck erwecken, sie seien die alles durchdringenden Augen einer Macht, der nichts entgeht.Immer mehr Kameras wurden untereinander vernetzt und ihre Bilder permanent ausgewertet. Die Herrschenden in der DDR waren geradezu zwanghaft kontrollbesessen. Demonstrative Aktionen aller Art sollten schon im Keim erstickt werden, vor allem wenn westliche Touristen oder Reporter auf Straßen und Plätzen etwas davon mitbekommen könnten. Nichts fürchtete die SED-Regierung mehr als öffentliche “Zusammenrottungen”.
Darum ließ das DDR-Innenministerium zusammen mit dem Ministerium für Staatssicherheit Anfang der Achtzigerjahre das “Operative Fernsehen” aufbauen. Es ging um eine Kombination der fest installierten Außenkameras mit am Boden beweglichen Kamerateams der Stasi. Diese mobilen Überwachungsteams tauchten in der Endphase der DDR bei größeren Widerstandsaktionen und Demonstrationen überall auf. Sie hielten ihre Kameras unentwegt auf die Teilnehmer drauf, ähnlich wie die Polizei im Westen Demonstranten filmte. … Ziel der DDR-Geheimpolizei war, in Kombination mit fest installierten Kameras eine erste flächendeckende Videoüberwachung in Deutschland zumindest in den Zentren von Leipzig und Berlin aufzubauen, jener Städte, die in besonderer Weise Schaufenster zum Westen und in den Achtzigerjahren Schauplatz der meisten Protestaktionen waren. … In Berlin konzentrierte sich das “Operative Fernsehen” jahrelang auf die Gegend rund um den Alexanderplatz, den Touristenschwerpunkt der Ost-City. Hier war nicht nur die Weltzeituhr ständiger Ort von Verabredungen, hier lagen verdächtige Bars und Cafés wie die “Tute”. Dort hingen Punks ab, Kontakte zwischen Ost und West wurden geknüpft. Die “Tute” wurde deswegen später geschlossen und in eine Würstchenbude umgebaut. Bei FDJ-Jugendfestivals flanierten Tausende von Teilnehmern adrett in ihren Blauhemden über den “Alex”. Punker und andere “negativ-dekadente” junge Leute waren im Zentrum der Stadt unerwünscht. Wenn sich zu viele von ihnen etwa am Rand des “Brunnens der Völkerfreundschaft” hinsetzten, wurde dies von den Kameras sofort entdeckt. Kurz darauf kamen, über Funk gerufen, scheinbar zufällig, zwei, drei Volkspolizisten vorbei, die sie kontrollierten und ihnen Platzverbot erteilten. … Für alle Passanten sichtbar wurden darum immer mehr Kameras auf alle “operativ” interessanten Punkte gerichtet. In Leipzig gab es einzelne Kameras sogar im Szenekiez Connewitz, in Berlin standen einige im Prenzlauer Berg. Allein am Bahnhof Friedrichstraße wuchs ihre Zahl auf 400. Dort häuften sich die versteckten “operativen Leitstützpunkte”, die Spitzel gab diesen Namen wie “Kammer”, “Verlag”, “Bogen” oder “Handel”. Ein interner Stasikatalog schwärmt von der Besonderheit bei jeder Kamera: “Fensterblick auf die Schönhauser Allee – Passanten!” oder “Gute Sicht bis Kreuzung Ecke Holzmarktstraße” und “Fenstereinsicht Schliemannstraße” oder “Fenstersicht Invaliden und Ackerstraße”.Durch Heranzoomen konnten sogar Portraitaufnahmen gemacht werden. Nichts sollte Volkspolizei und Staatssicherheit entgehen.“

https://www.spiegel.de/geschichte/ueberwachung-in-der-ddr-das-operative-fernsehen-a-993228.html


Natürlich, die DDR war ein Staat und tat als solcher was alle Staaten machen, Repression und Prävention als tägliches Geschäft. Die BRD allerdings war obsessiv besessen von der Allgegenwart der Stasi und deren Möglichkeiten. Ein aktueller Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung erklärt:


Alles unter Kontrolle? – Video-Überwachung der Staatsfeinde
von Dr. Ilko-Sascha Kowalczuk
Die Überwachungskameras im Ost-Berliner Zentrum dienen offiziell nur der Verkehrsbeobachtung. Kontraste enthüllt, dass damit unliebsame Menschen observiert werden – vor und nach dem Mauerfall. Zum Alltag in der DDR gehörte die flächendeckende Überwachung von fast allem und fast jedem. Die Menschen hatten sich daran scheinbar gewöhnt. Erst im Herbst 1989 brach manifest heraus, wie sehr dieses Überwachungssystem abgelehnt, wie verhasst und gefürchtet es war. Viele Menschen trauten sich bis dahin nur, in ihren eigenen vier Wänden offen und frei zu sprechen. Und selbst das war nicht immer gefahrlos, weil viele oft auch in ihrer Privatsphäre belauscht wurden. Gerade Bürgerrechtler erhielten plötzlich einen Telefonanschluss, der sonst eine Mangelware darstellte wie so vieles andere. Denn ein Telefon versprach dem MfS, noch stärker in den Privatbereich eindringen zu können und mittels Abhörmaßnahmen die ausspionierte Person noch besser “aufklären” zu können.
Für alle Menschen sichtbar wurden auch die großen Plätze, Bahnhöfe und andere “neuralgische Punkte” in den Innenstadtbereichen mittels Videokameras überwacht. Nichts sollte den Sicherheitskräften entgehen. Offiziell wurde behauptet, diese überall sichtbaren Kameras dienten nur dazu, den Verkehr zu überwachen. Das glaubte schon vor 1989 in der DDR kaum jemand. Aber erst nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 und der Erstürmung der MfS-Zentrale in Ost-Berlin am 15. Januar 1990 konnten Bürgerrechtler Beweise dafür vorlegen.
Anchor Videoüberwachung durch die Stasi
Diese Videokameras wurden tatsächlich dazu benutzt, um westliche Journalisten, Oppositionelle und andere auffällig gewordene Personen zu beobachten und zu verfolgen. Der Berliner Alexanderplatz, auf dem es seit Juni 1989 an jedem 7. eines Monats zu Demonstrationen gegen die Wahlfälschungen vom 7. Mai 1989 kam, war besonders stark überwacht. Die Demonstranten gegen die Wahlfälschungen wurden hier ebenso ins Visier genommen wie andere kritische Personen. Besonders gut dokumentiert dieses Beispiel, wie stark Volkspolizei und MfS Hand in Hand arbeiteten.
Gleichzeitig zeigte sich, wie notwendig die Auflösung der alten Strukturen war. Funktionierten doch die alten Anlagen Anfang 1990 nicht nur noch immer, sie wurden sogar, wie der SDP-Mitbegründer Markus Meckel am Zentralen Runden Tisch in einer Anfrage an den DDR-Innenminister Lothar Ahrendt verdeutlichte, immer noch von den alten Kräften der Diktatur genutzt, um Bürgerrechtler auszuforschen. Sowohl Ahrendt wie auch sein Vorgänger Friedrich Dickel belogen ganz bewusst die Öffentlichkeit, als sie sagten, die Videokameras seien nur zur Verkehrsüberwachung benutzt worden. Die Originalfilme aus den Archiven des MfS zeigen etwas ganz anderes.“
https://www.bpb.de/themen/deutsche-teilung/kontraste/42460/alles-unter-kontrolle-video-ueberwachung-der-staatsfeinde/



Berlin, Ende 2025, die alten Seilschaften des MfS als Ghostwriter des neuen Polizeigesetzes?
Was durch Abstimmung am 04.12.2025 von AFD/CDU/SPD der Berliner Polizei als rechtliches Instrument in die Hand gegeben wurde, stellt alle Maßnahmen der Stasi in den Schatten. Im Hintergrund wabert der Odem der Gestapo, deren personelle Kontinuitäten bis in die 80er Jahre den westdeutschen Polizeiapparat prägten.

Wie konnte es zu diesem Paradigmenwechsel kommen? Hatte doch Wolfgang Schäuble (CDU) noch vor sechs Jahren erklärt: “Ich habe einen tollen Eindruck von der Bedeutung der Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs erhalten. Das ist das eigentlich Wichtige, dass wir heute, nach 30 Jahren sehen, wie wichtig und richtig es war, dass diejenigen, die in der die Friedliche Revolution geschafft haben, dafür gesorgt haben, dass dies alles nicht verloren geht. Damit wir nicht nur die Vergangenheit aufklären können, sondern für die Gegenwart und die Zukunft lernen können. Wir sehen, dass in der modernen Zeit mit neuen Informationstechniken heute die Gefahr der totalen Kontrolle der Menschen mindestens so groß wie in den Zeiten einer ‘bürokratisch perfekten’ Überwachung.”
https://www.bundesarchiv.de/nachricht/bundestagspraesident-schaeuble-wuerdigt-arbeit-des-1/


AnchorDie Selbstwahrnehmung der Gesellschaft an sich und ihrer einzelnen Subjekte hat sich seit Ende der 80er Jahre grundlegend verschoben. Die Tendenz, misstrauisch auf Ausforschungen des Staates zu reagieren, wie es sich 1987 im sogenannten Volkszählungsboykott manifestierte ist gewichen. So ermittelte das Emnid-Institut im Dezember 1987 an vierter Stelle der Befürchtungen von Bundesbürgern die Bedrohung durch Datenmissbrauch hinter Kriegsgefahr, Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung. https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlung_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_1987#Volksz%C3%A4hlungsboykott
In den vergangenen 40 Jahren haben Staat und Industrie eine neue Realität schleichend in den Köpfen der Menschen platziert. Ohne die völlige Preisgabe aller Daten und die Abschaffung des privaten Lebensbereichs, scheint die Teilnahme an einer Illusion des sozialen Lebens und des zeitgemäßen entgrenzten Konsums kaum noch möglich zu sein. Du bekommst etwas – einen Like bei Tiktok oder einen Döner, ein Ticket – weil du Informationen über dich gibst. 2025 wurde von den wissenschaftlichen Diensten der Parlamente und von den Stiftungen der Parteien als geeigneter Zeitpunkt erkannt, bundesweit diese neuen Polizeigesetze zu verabschieden.



Nun, vielleicht hat gar kein Paradigmenwechsel stattgefunden. Die Parteien haben lediglich erkannt, dass im demokratischen System der 2020er Jahre keine Opposition mehr benötigt wird, um sich eine Legitimation durch Wahlergebnisse zu konstruieren. Wir befinden uns auf einem Markt der Beliebigkeiten, wo z.B. die Grünen in der Regierung von Baden-Württemberg anordnen
https://netzpolitik.org/2026/verhaltensscanner-und-palantir-was-das-wahlergebnis-in-baden-wuerttemberg-sicherheitspolitisch-bedeutet/ was sie in Berlin vorgeben abzulehnen. https://netzpolitik.org/2025/biometrische-ueberwachung-weiterhin-scharfe-kritik-am-neuen-berliner-polizeigesetz/
Das Wesen der Parteien liegt in ihrem Drang die Regierung zu übernehmen. Dafür verbreiten sie Angst um dann Lösungen anzubieten, Lösungen von Konzernen, in deren Aufsichtsräten auffällig viele Politiker*innen sitzen. Was wechselt sind die Bezeichnungen für Gesetze und Sicherheitsbehörden, ihr Charakter ist gleich geblieben seit dem Kaiserreich.